Anfang Jahres stehen Sie zum wiederholten Male vor der selben Aufgabe: die vorgeschriebene Steuererklärung muss abgegeben werden! Damit stellen sich auch die gleichen alljährlichen Sorgen ein: „Habe ich wirklich alles gewissenhaft, einstimmig und pünktlich verbucht?“.
Behüten Sie sich ganz einfach vor diesem Druck - durch unseren Service! Was für Sie einzig eine unangenehme Verpflichtung darstellt, ist für uns der berufliche Alltag. Daher können wir Ihnen unseren Service auch zu ganz und gar günstigen Preisen bereitstellen und Sie profitieren von unserer Erfahrung im Fachbereich der Einkommensteuererklärung für den Kanton St. Gallen.
Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für Lichtensteig 2024 besser von unserem erfahrenen Fachpersonal ausgestalten. Durch unseren Service vermeiden Sie unangenehme Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung und Sie profitieren von allen Abzügen, die Ihnen auch zustehen.
Der Steuerberater muss nicht teuer sein. Im Gegenteil: Ab 95 Franken erledigen wir die zeitaufwendige Arbeit für Sie und erledigen Ihre gesamte Steuererklärung für Lichtensteig. Eine große Anzahl unserer Kunden spart durch unseren Rundum-Service mehr Geld ein und profitieren darüber hinaus u.a. von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch das ist noch längst nicht alles. Erfahren Sie, weswegen Sie idealerweise noch heute unsere Steuerexperten für den Kanton St. Gallen beauftragen sollten.
Unser Service im DetailIm Rahmen der Preisgestaltung legen wir Wert auf größtmögliche Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton St. Gallen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton St. Gallen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton St. Gallen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton St. Gallen
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Verpflichtung zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung gilt für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton St. Gallen. Angestellte wie auch Selbstständig Erwerbende müssen daher ihre Steuererklärungen 2024 bis spätestens zum 31. März 2025 beim Steueramt Lichtensteig eingereicht haben.
Sowohl Ehepartner, wie auch eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. In diesem Fall sollte eine gemeinschaftliche Steuererklärung eingereicht werden.
Weil das Schweizer Steuerrecht vielschichtige Regelungen enthält, kann das Beiziehen eines Steuerberaters hilfreich sein. Ein kompetenter Steuerberater hilft, sämtliche zulässigen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, korrekt zu kontieren und insgesamt Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2024 im Kanton St. Gallen einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Hauptgasse 12
9620 Lichtensteig
Tel: 058 228 23 99 Email: info@lichtensteig.sg.ch Web: http://www.lichtensteig.ch
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: