Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.